Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - I-3 Wx 131/07   

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OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - I-3 Wx 131/07 (https://dejure.org/2007,2006)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2007 - I-3 Wx 131/07 (https://dejure.org/2007,2006)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2007 - I-3 Wx 131/07 (https://dejure.org/2007,2006)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit anderweitiger Testierung eines überlebenden Ehegatten bei einer gegenseitigen Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament; Gegenseitige Abhängigkeit zweier Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament als Voraussetzung für eine Bindung ...

  • Judicialis

    BGB § 1333; ; BGB § 2084; ; BGB § 2269 Abs. 1; ; BGB § 2270 Abs. 2; ; BGB § 2271 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegatten-Testaments bei gegenseitiger Einsetzung des überlebenden Ehegatten und Schlusserbeneinsetzung - wechselbezügliche Verfügung; Bindungswirkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlusserbeneinsetzung bei gemeinschaftlichen Testament - bindend oder nicht?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bindung an gemeinschaftliches Testament bei Schlusserbeneinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 236
  • FGPrax 2008, 29
  • FamRZ 2008, 307
  • Rpfleger 2008, 32
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 16.04.2007 - 31 Wx 108/06

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (OLG München - 31 Wx 33/07 - vom 06.07.2007 bei Juris; - 31 Wx 108/06 - vom 16.04.2007 a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07
    Enthält das gemeinschaftliche Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, so ist diese nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Verfügung gesondert zu ermitteln (BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07
    Das Recht ist auch dann verletzt, wenn in den Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht alle für die Auslegung erheblichen Umstände umfassend gewürdigt und die Erwägungen des Tatrichters nicht nachvollziehbar dargelegt sind (BGH NJW 1992, 170; 1999, 1022 f.).
  • OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03

    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (OLG München - 31 Wx 33/07 - vom 06.07.2007 bei Juris; - 31 Wx 108/06 - vom 16.04.2007 a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
  • BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 197/97

    Anforderungen an Stillhalteabkommen; Hemmung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07
    Das Recht ist auch dann verletzt, wenn in den Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht alle für die Auslegung erheblichen Umstände umfassend gewürdigt und die Erwägungen des Tatrichters nicht nachvollziehbar dargelegt sind (BGH NJW 1992, 170; 1999, 1022 f.).
  • OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07
    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (OLG München - 31 Wx 33/07 - vom 06.07.2007 bei Juris; - 31 Wx 108/06 - vom 16.04.2007 a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
  • OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen, wenn diese über Jahre hinweg nicht geltend

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07
    Hiernach kann der Senat nicht abschließend über diesen Antrag entscheiden (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 159).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 3 Wx 128/13

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit einer

    Die Feststellungslast tragen insoweit die ihr Erbrecht auf die Wechselbezüglichkeit stützenden Beteiligten zu 1 und 2 (vgl. Senat NJW-RR 2008, 236, 238; Palandt-Weidlich, BGB 72. Auflage 2013 § 2270 Rdn. 4).

    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (Senat, a.a.O. mit Nachw.), wobei der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung maßgeblich ist (BGH, NJW 1991, 169; Senat, NJW-RR 2008, 236, 238).

  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    aa) Maßgebend hierfür ist, ob im Zeitpunkt der Testamentserrichtung ein übereinstimmender Wille beider Ehegatten vorgelegen hat, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre, bei denen also aus dem Zusammenhang des Motivs heraus eine innere Abhängigkeit zwischen den einzelnen Verfügungen derart besteht, dass die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Partner eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlichen Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (BayObLG FGPrax 2005, 164; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 307; Palandt/Edenhofer aaO § 2270 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 3 Wx 198/11

    Keine wechselseitige Verfügung in gemeinschaftlichem Testament ohne gegenseitige

    Wechselbezüglich sind diejenigen Verfügungen, die ein Ehegatte nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen hätte, bei denen also aus dem Zusammenhang des Motivs heraus eine innere Abhängigkeit zwischen den einzelnen Verfügungen derart besteht, dass die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Partner eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (Senat, FamRZ 2008, 307; BayObLG FG-Prax 2005, 164; OLG Hamm, FamRZ 2004, 662; Palandt-Weidlich, BGB 70. Auflage 2011, § 2270 Rdz. 1).
  • OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13

    Erbschaftsrecht: Auslegung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit einer

    Wechselbezüglichkeit ist hinsichtlich derjenigen letztwilligen Verfügungen anzunehmen, die ein Ehegatte nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen hätte, bei denen also aus dem Zusammenhang des Motivs heraus eine innere Abhängigkeit zwischen den Verfügungen derart besteht, dass die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Partner eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (KG FamRZ 1977, 485; OLG Hamm FamRZ 2004, 662; BayObLG FGPrax 2005, 164; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 307).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 21 W 165/20

    Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament von

    Wechselbezüglich sind diejenigen Verfügungen, die ein Ehegatte nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen hätte, bei denen also aus dem Zusammenhang des Motivs heraus eine innere Abhängigkeit zwischen den einzelnen Verfügungen derart besteht, dass die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Ehegatte eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (vgl. BayObLG FGPrax 2005, 164, zit. nach juris Rn. 24; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 307, zit. nach juris Rn. 32; Palandt/Weidlich, BGB; 2021, § 2270 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 7 U 230/09

    Wechselbezüglichkeit der Einsetzung des einzigen Kindes des Erblassers aus erster

    Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen und fallen soll (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 307; OLG Hamm FamRZ 2004, 662; BayObLG FGPrax 2005, 164; Damrau-Klessinger, a.a.O. § 2270 Rn 3).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6550
OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07 (https://dejure.org/2007,6550)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.2007 - 7 WF 798/07 (https://dejure.org/2007,6550)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 7 WF 798/07 (https://dejure.org/2007,6550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendung des § 1577 Abs. 2 BGB i.R.e. pauschalen Abzugs nach Treu und Glauben ohne Vortrag konkreter Betreuungskosten zum Ausgleich der durch die Kindesbetreuung entstehenden Mehrbelastung; Pflicht zur Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages wegen der ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 33a; BGB § 1378; BGB § 1381
    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe durch Kinder aus einer neuen Beziehung; Höhe des Unterhaltsbedarfs im Ausland lebender Kinder; Höhe der Umgangskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 159
  • FamRZ 2008, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Nach der Entscheidung des BGH vom 15.3.2006 (BGH - XII ZR 30/04 - 15.03.2006, BGHReport 2006, 781 m. Anm. Luthin = MDR 2006, 1235 = FamRZ 2006, 683 ) prägen auch nach Rechtskraft der Scheidung geborene Kinder aus einer neuen Beziehung die ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe.

    Der BGH hat mit Urteil vom 15.03.2006 (FamRZ 2006, 683 ) in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten auch durch das Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten geprägt wird.

  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 7 WF 216/07

    Höhe des Unterhaltsanspruchs eines in Ecuador lebenden Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Als Orientierungshilfe bedient sich der Senat insoweit der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministers zu § 33a EStG (vgl. OLG Koblenz - 7 WF 216/07 - 08.03.2007, OLGReport Koblenz 2007, 748 = FamRZ 2007, 1592 ).

    Zutreffend verweist die Klägerin daher darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senates (FamRZ 2007, 1592 ) in einem solchen Fall die auf die deutschen Lebensverhältnisse abgestimmten Werte der Düsseldorfer Tabelle nicht unbesehen übernommen werden können.

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Die Tilgungen sind lediglich in Höhe von 4% des Gesamtbruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres als zusätzliche Altersvorsorge in Ansatz zu bringen (BGH, NJW 2005, 3277, 3281).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Hieran ändert die in der Beschwerde zitierte Entscheidung des BGH (FamRZ 2005, 442 ) nichts.
  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Die Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages wegen der Geltendmachung begrenzten Realsplittings kann die Klägerin vom Beklagten, solange die Parteien über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts streiten, nicht verlangen (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1232 ).
  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Für diesen Fall hat der BGH eine entsprechende Anwendung des § 1577 Abs. 2 BGB ausdrücklich abgelehnt und es gebilligt, dass auch ohne Vortrag konkreter Betreuungskosten zum Ausgleich der durch die Kindesbetreuung entstehenden Mehrbelastung nach Treu und Glauben ein pauschaler Abzug erfolgt (vgl. BGH FamRZ 2001, 350 ).
  • OLG Koblenz, 29.09.2005 - 7 UF 284/05

    Nachehelicher Unterhalt: Feststellung des Einsatzzeitpunktes bezüglich des

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Hierfür ist die isolierte Aufforderung zur Auskunft - anders als in § 1613 BGB für den Verwandtenunterhalt geregelt - nicht ausreichend; § 1613 BGB ist nach derzeitiger Gesetzeslage auf den nachehelichen Unterhalt nicht anwendbar (h.M.; vgl. Palandt/Brudermüller, BGB , 66. Aufl., § 1585b , Rdn. 1 m.w.N.; Senat, NJW-RR 2006, 151 ).
  • OLG Koblenz, 31.05.2007 - 7 UF 181/07

    Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Hinsichtlich des eigenen Einkommens der Klägerin ist zunächst von den Berechnungen des Senates im Urteil vom 31.05.2007 - 7 UF 181/07 - auszugehen.
  • OLG Koblenz, 16.07.1998 - 11 UF 614/97

    Einfluss eines ausländischen Urteils auf eine neue Klage im Inland; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Ob der hiernach ermittelte Betrag wiederum zu erhöhen ist, um den im Ausland lebenden Unterhaltsberechtigten in gewissem Umfang an dem höheren Lebensstandard des in Deutschland lebenden Unterhaltspflichtigen teilhaben zu lassen (so OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2000, 56 und 1998, 1532 ), ist im streitigen Verfahren zu klären.
  • BayObLG, 17.06.1999 - 1Z BR 169/98

    Zusammengesetzter Doppelname als Geburtsname eines Kindes, wenn die Eltern keinen

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07
    Ob der hiernach ermittelte Betrag wiederum zu erhöhen ist, um den im Ausland lebenden Unterhaltsberechtigten in gewissem Umfang an dem höheren Lebensstandard des in Deutschland lebenden Unterhaltspflichtigen teilhaben zu lassen (so OLG Koblenz, 11. Zivilsenat, FamRZ 2000, 56 und 1998, 1532 ), ist im streitigen Verfahren zu klären.
  • OLG Koblenz, 29.06.2017 - 13 UF 72/17

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Einkommensmindernde Berücksichtigung von

    Kosten der Ausübung des Umgangsrechts, die deutlich über den bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts beim Umgangsberechtigten verbleibenden Kindergeldanteil hinausgehen, können somit durch einen - teilweisen - Abzug vom Einkommen (so - also unabhängig von der Frage, ob der Selbstbehalt tangiert ist - OLG Koblenz [7. ZivS.], 10. Oktober 2007, 7 WF 798/07, FamRZ 2008, 417 und wohl auch BGH, 17. Juni 2009, XII ZR 102/08, FamRZ 2009, 1391) oder durch eine - teilweise - Erhöhung des Ehegattenselbstbehalts im Rahmen der Ehegattenunterhaltsberechnung berücksichtigt werden (so - Erhöhung Selbstbehalt - auch schon OLG Koblenz [9. ZivS.], 27. Juli 2005, 9 UF 51/05, FamRZ 2006, 501).

    In Anwendung dieses Grundsatzes geht der 7. Zivilsenat des OLG Koblenz von 0, 15 EUR pro gefahrenem Kilometer aus (vergleiche OLG Koblenz, 10. Oktober 2007, 7 WF 798/07, FamRZ 2008, 417), während der 9. Zivilsenat des OLG Koblenz (zitiert in FamRZ 2008, 417) 1,50 EUR pro Liter Kraftstoff für Benzin und Motorenöl zugrunde liegt, was etwa zum gleichen Ergebnis führt.

    Im Ehegattenunterhalt hat sodann der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hohe Umgangskosten berücksichtigt, ohne - soweit ersichtlich - zuvor zu prüfen, ob der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen tangiert ist (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2008, 417).

    In Anwendung dieses Grundsatzes geht der 7. Zivilsenat des OLG Koblenz von 0, 15 EUR pro gefahrenem Kilometer aus (vgl. FamRZ 2008, 417), während der 9. Zivilsenat des OLG Koblenz (zitiert in FamRZ 2008, 417) 1,50 EUR pro Liter Kraftstoff für Benzin und Motorenöl zugrunde legt, was etwa zum gleichen Ergebnis führt.

  • OLG Koblenz, 02.08.2017 - 13 UF 121/17

    Nachehelichenunterhalt: Umfang der Erwerbspflicht eines Zwillinge im

    Auch das Oberlandesgericht Koblenz hat umgangsbedingte Fahrtkosten bislang nur ganz ausnahmsweise, bei sehr beengten Einkommensverhältnissen, anerkannt (OLGR 2005, 151 = FamRZ 2006, 501 und OLGR 2008, 48 = FamRZ 2008, 417; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2017 - 13 UF 81/17 - noch nicht veröffentlicht).

    Dabei geht der 7. Zivilsenat des OLG Koblenz von 0, 15 EUR pro gefahrenem Kilometer aus (vgl. FamRZ 2008, 417), während der 9. Zivilsenat des OLG Koblenz (zitiert in FamRZ 2008, 417) 1,50 EUR pro Liter Kraftstoff für Benzin und Motorenöl zugrunde legt, was etwa zum gleichen Ergebnis führt.

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Rechtsprechung
   OLG München, 20.07.2007 - 25 U 2757/06   

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https://dejure.org/2007,16761
OLG München, 20.07.2007 - 25 U 2757/06 (https://dejure.org/2007,16761)
OLG München, Entscheidung vom 20.07.2007 - 25 U 2757/06 (https://dejure.org/2007,16761)
OLG München, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 25 U 2757/06 (https://dejure.org/2007,16761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Wirkung von nicht mehr anfechtbaren und nicht nichtigen Gesellschafterbeschlüssen über Nachschussverpflichtungen der Gesellschafter; Gesellschafterbeschluss als Rechtsgrund für das Behaltendürfen von Nachschüssen; Sekundäre Darlegungslast und Beweislast einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 187; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alternative 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de

    Zu den Pflichten einer Gesellschaft bei nachträglicher Nichtigkeit eines Beschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.03.2007 - II ZR 282/05

    Wirksamkeit einer in Gesellschaftsvertrag nicht vereinbarten, gleichwohl

    Auszug aus OLG München, 20.07.2007 - 25 U 2757/06
    a. Für den hier geltend gemachten bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch ist jedoch zu beachten, dass die - wie hier - nicht mehr anfechtbaren und nicht nichtigen Gesellschafterbeschlüsse, durch die Nachschussverpflichtungen begründet wurden, nur demjenigen Gesellschafter gegenüber unwirksam sind, der nicht zugestimmt hat (BGH DStR 2007, 771 unter Ziffer II 1 c).

    Eine Bestimmung, wie sie offensichtlich der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH (II ZR 282/05) zu Grunde lag, enthält der streitgegenständliche Vertrag nicht.

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG München, 20.07.2007 - 25 U 2757/06
    Nach der Entscheidung BGH NJW 2007, 1584, der sich der Senat anschließt, ist nunmehr geklärt, dass auch bei Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB - wie hier - die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB gegeben sein müssen; das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die Beklagte darzulegen und zu beweisen.
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG München, 20.07.2007 - 25 U 2757/06
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2003, 1252 (1254) unter Ziffern III 1 und 2) würde nämlich auch vorliegend für den streitgegenständlichen Zeitraum eine Nachschusspflicht nach den Grundsätzen über den fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft - grundsätzlich, d.h. vorbehaltlich der sogleich unter II 4 dargelegten Erwägungen - bestehen bleiben, da der Gesellschaftszweck auf die umfassende Sanierung, Modernisierung und Vermietung des Wohnhauses Gotenstraße 24/Torgauerstraße 10 und damit nicht auf etwas Verbotenes abzielt.
  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 306/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Auszug aus OLG München, 20.07.2007 - 25 U 2757/06
    Zutreffend ist das Landgericht vielmehr auf der Basis der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1347; BGH NJW-RR 2006, 827; BGH NJW-RR 2006, 829) davon ausgegangen, dass der Kläger bzw. seine Tochter vorliegend zu den geleisteten Nachschusszahlungen nicht verpflichtet waren.
  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 20.07.2007 - 25 U 2757/06
    Zutreffend ist das Landgericht vielmehr auf der Basis der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1347; BGH NJW-RR 2006, 827; BGH NJW-RR 2006, 829) davon ausgegangen, dass der Kläger bzw. seine Tochter vorliegend zu den geleisteten Nachschusszahlungen nicht verpflichtet waren.
  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 126/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Auszug aus OLG München, 20.07.2007 - 25 U 2757/06
    Zutreffend ist das Landgericht vielmehr auf der Basis der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1347; BGH NJW-RR 2006, 827; BGH NJW-RR 2006, 829) davon ausgegangen, dass der Kläger bzw. seine Tochter vorliegend zu den geleisteten Nachschusszahlungen nicht verpflichtet waren.
  • LG München I, 15.03.2006 - 10 O 4236/05
    Auszug aus OLG München, 20.07.2007 - 25 U 2757/06
    Das am 15.3.2006 verkündete Urteil des Landgerichtes München I, Az.: 10 O 4236/05, wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.09.2007 - 5 U 899/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15283
OLG Koblenz, 20.09.2007 - 5 U 899/07 (https://dejure.org/2007,15283)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.09.2007 - 5 U 899/07 (https://dejure.org/2007,15283)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. September 2007 - 5 U 899/07 (https://dejure.org/2007,15283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 278; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 286; ZPO § 287
    Reichweite der Beweislastumkehr nach grobem Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de

    Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 541
  • VersR 2008, 646
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 113/89

    Zurechenbarkeit eines Schadens bei Verursachung durch mehrere Personen; Haftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2007 - 5 U 899/07
    Das ist auch dann der Fall, wenn die Handlung des Schädigers den Schaden nicht abgrenzbar allein, sondern nur zusammen mit einer anderen Ursache (hier: der besonderen Befindlichkeit der Patientin) herbeigeführt hat (sogenannte Gesamtkausalität - vgl. BGH NJW 1990, 2882, 2884 unter I 3.).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2007 - 5 U 899/07
    Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang "äußerst unwahrscheinlich" ist (vgl. BGHZ 85, 212, 216 f. und BGH VersR 1989, 80, 81 sowie VersR 1994, 52, 53).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2007 - 5 U 899/07
    Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang "äußerst unwahrscheinlich" ist (vgl. BGHZ 85, 212, 216 f. und BGH VersR 1989, 80, 81 sowie VersR 1994, 52, 53).
  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 5 U 349/04

    BGB-Gesellschaft: Organhaftung bei einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2007 - 5 U 899/07
    Zur Begründung verweist der Senat auf sein in MedR 2005, 294-296 abgedrucktes Urteil vom 17. Februar 2005 (5 U 349/04).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2007 - 5 U 899/07
    Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher haftungsbegründender Ursachenzusammenhang "äußerst unwahrscheinlich" ist (vgl. BGHZ 85, 212, 216 f. und BGH VersR 1989, 80, 81 sowie VersR 1994, 52, 53).
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 185/87

    Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2007 - 5 U 899/07
    Darauf, ob ein bestimmter Verlauf nahe liegend ist, kommt es nicht an (vgl. BGH VersR 1988, 721, 722 unter II. 2.).
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